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1. Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis (Nettopreis/Nettopreis/Shop-Preis) versteht sich inklusive Verpackung und vorgezogener Recyclinggebühr (vRG) gemäss Swico. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. Mehr-wertsteuer (MWST). Die beim Bestellzeitpunkt im Internet / E-Shop (shop.computer-trade.ch) publizierten Preise sind grundsätzlich während 15 Tagen ab Bestellung für beide Parteien verbindlich. Vorbehalten bleiben falsche Preise und/oder Produktespezifikationen infolge Irrtümer, Tipp-, Übertragungs- oder sonstiger Fehler sowie Preis- und/oder Modelländerungen durch den/die Hersteller. Die im Internet publizierten Preise gelten nur für Online-Bestellungen im E-Shop unter shop.computer-trade.ch

2. Zahlungsbedingungen
Firmen beliefern wir gegen Rechnung (vorbehältlich Kreditprüfung und Handelsregister-Auszug/-Eintrag). Privatpersonen bezahlen gegen Vorauskasse, Kreditkarte oder Bar (VISA / EC-direct / Postcard bei Abholung). Rechnungen sind innert 20 Tagen, rein netto, zahlbar.

3. Zuschläge
Ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (Mo-Fr 08.00 – 17.30 Uhr) gelten folgende Zuschläge: Mo-Fr 17.30 – 22.00 30%, 22.00 – 08.00 Uhr 100%, Sa 08.00 – 17.30 Uhr 30%, Sa-Mo 17.30 – 08.00 Uhr 100%.

4. Autospesen / Reisezeit
Innerhalb des Kantons Zürich werden keine Autospesen verrechnet. Ausserhalb des Kantons Zürich gelten 90 Rappen pro KM. Die Reisezeit gilt generell als Arbeitszeit und wird zum entsprechenden Ansatz verrechnet.

5. Wartungs- / Dienstleistungsverträge
Wartungs- und Dienstleistungsverträge (Monatsgebühren) werden pro Kalenderjahr im Voraus in Rechnung gestellt. Laufzeiten für Wartungs- und Dienstleistungsverträge betragen ein Kalenderjahr. Ohne gegenteilige Abmachung verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Computer Trade Scheuss & Co. GmbH (nachfolgend Computer Trade) kann die Laufzeit unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 12 Monaten beenden. Der Kunde kann ein entsprechendes Kündigungsrecht frühestens nach Ablauf der ersten Vertragsperiode und dann unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 6 Monaten ausüben.

6. Helpdesk / Reaktionszeit-Garantie
Die vorliegenden Pauschalen für Reaktionszeiten gelten nur für Kunden im Umkreis bis max. 30 KM. Für weiter entfernte Kunden behalten wir uns entsprechende Anpassungen vor: Bei Helpdesk-Anfragen über die Tel. Nr. 044-368 55 82 wird ein Trouble Ticket eröffnet und dieses, nach Vollendung der Arbeit gemäss den gültigen Stundenansätzen verrechnet. Aufwendungen für Kunden mit einem Reaktionszeit-Garantie Vertrag werden über unser Ticket-System gemäss den im Vertrag festgehaltenen Stundenansätzen verrechnet. Aufwendungen für Kunden mit einem
Dienstleistungsvertrag werden über unser Ticket-System gemäss den im Vertrag festgehaltenen Stundenansätzen verrechnet. Bei Nichteinhalten der Reaktionszeit durch Computer Trade erden dem Kunden 3 Monatsgebühren der vereinbarten Reaktionszeit gutgeschrieben. Das Ticket wird schnellstmöglich earbeitet und zu den im Vertrag festgehaltenen Stundenansätzen abzüglich Gutschrift verrechnet.

7. Personalverleih / Bodyleasing
Für diese Dienstleistungsgruppe gelten die mit dem  Kunden vereinbarten, individuellen Vertragsbedingungen welche auf unseren AGB basieren. Computer Trade verfügt über die Bewilligung zum Personalverleih vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich.

8. Lieferung
Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und in Liechtenstein, ab Zentrallager, ab Lager Distributoren, ab Lager der Hersteller oder ab Lager Zürich-Schwamendingen. Für Lieferungen bis 20 kg wird eine Versandpauschale von CHF 12.90 verrechnet. Bei allen übrigen Lieferungen werden die effektiven Transport-/Portokosten verrechnet. (Richtpreis für eine Palettenlieferung bis 50 KG ca. 60.—bis 80.--)
Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt der Uebernahme oder Versand des Kaufgegenstandes. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und allfälligen elektronischen Anschlüsse verantwortlich.

9. Liefertermine
Die publizierten Liefertermine im Internet / E-Shop richten sich nach unserem aktuellen Informationsstand. Je nach Auftragslage und Versorgungssituation können die Termine kurzfristig ändern. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

10. Annahme und Zahlungsverzug
Weigert sich der Kunde resp. der Besteller, die Ware anzunehmen, so ist Computer Trade berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf der Frist hat Computer Trade folgende Wahlmöglichkeiten: a) Hinterlegung auf Kosten und Gefahr des Kunden am Ort, wo sich die Sache befindet, nebst Geltendmachung des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Verspätungsschaden. b) Rücktritt vom Vertrag gegen Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 30% des Kaufpreises; vorbehalten bleiben zudem Ersatzansprüche für allfällig weitere Schäden. Kaufpreisrestanz resp. Konventionalstrafe  sind ab Mitteilung der getroffenen Wahl mit mindestens dem Kontokorrentzinssatz der ZKB verzinslich.

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschliesslich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen, besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Computer Trade. Dieser kann jederzeit am zuständigen Ort eingetragen werden.

12. Mängelrügen
Mängelrügen müssen innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Werden diese anerkannt, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung der Mängel oder, falls dies nicht möglich ist, auf Lieferung einwandfreier Eratzware.

13. Retouren
Der Kunde hat das Recht, die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von 3 Werktagen zurückzusenden. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Verlangen Sie vor der Rücksendung bei unserem Verkaufsinnendienst immer eine Autorisierungs- und/oder Retourennummer.
Die retournierten Artikel müssen unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig, in einwandfreier und ungeöffneter Originalverpackung sein. Kennzeichnen Sie die Rücksendung eindeutig als Rückgabe und geben Sie die Autorisierungs- und/oder Retourennummer an. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Nichterfüllung oben genannter Bedingungen erlischt das Rückgaberecht und wir erheben eine Bearbeitungsgebühr von pauschal Fr. 70.-. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch beschafft oder angefertigt wurden. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss zurückgeschickt, erhält er eine Gutschrift oder Ersatzlieferung.

14. Garantie
Die Garantie besteht in der Verpflichtung, jene Teile kostenlos zu ersetzen, die einen Fabrikationsfehler aufweisen. Bei Reparaturen erstreckt sich die Garantie lediglich auf die reparierten Teile, Weg- bzw. Arbeitszeit wird ticketiert und separat verrechnet. Die Garantiedauer beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes auf der Offerte, dem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt ist. Computer Trade weist ausdrücklich darauf hin, dass wir im Rahmen sämtlicher unserer Tätigkeiten für einen bestimmten Verwendungszweck der Waren oder für Daten und Software von Ihnen, welche z.B. im Rahmen der Mangelbehebung allenfalls gelöscht, bzw. zerstört würden, keinerlei Haftung irgendwelcher Art übernehmen können.
Die Garantieleistungen werden im Service-Center von Computer Trade oder direkt beim Hersteller innerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht. Allfällige Weg-/Porto-/Transportspesen werden separat verrechnet. Garantieleistungen setzen die Einhaltung der Zahlungsbedingung voraus. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen angemeldeter Garantieansprüche seine Zahlungen zurückzubehalten oder andere Ansprüche zur Verrechnung zu stellen.

15. Haftung
In keinem Fall haftet Computer Trade für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus der Bedienung, dem Gebrauch oder allfälligen Störungen oder dem Betriebsausfall der Produkte ergeben. Ausgeschlossen ist insbesondere jede Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten.

16. Wiederausfuhr
Für die meisten Produkte (insbesondere Datenverarbeitungsgeräte und Lizenzprogramme) ist die Wiederausfuhr gemäss einer gegenüber der Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volks-wirtschaftsdepartements eingegangen Verpflichtung untersagt bzw. nur nach Erhalt einer besonderen Ausfuhrbewilligung gestattet. Diese Verpflichtung geht hiermit ausdrücklich auf die Kunden der Computer Trade über und ist bei allfälligen Weiterverkauf dem jeweiligen Käufer zu überbinden.

17. Übrige Bestimmungen
Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Computer Trade schriftlich bestätigt werden.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

18. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich Zürich als Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht.

Zürich, 01. Januar 2010

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