1. Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis (Nettopreis/Nettopreis/Shop-Preis) versteht
sich inklusive Verpackung und vorgezogener Recyclinggebühr (vRG) gemäss
Swico. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. Mehr-wertsteuer (MWST). Die
beim Bestellzeitpunkt im Internet / E-Shop (shop.computer-trade.ch)
publizierten Preise sind grundsätzlich während 15 Tagen ab Bestellung
für beide Parteien verbindlich. Vorbehalten bleiben falsche Preise
und/oder Produktespezifikationen infolge Irrtümer, Tipp-, Übertragungs-
oder sonstiger Fehler sowie Preis- und/oder Modelländerungen durch
den/die Hersteller. Die im Internet publizierten Preise gelten nur für
Online-Bestellungen im E-Shop unter shop.computer-trade.ch
2. Zahlungsbedingungen
Firmen beliefern wir gegen Rechnung (vorbehältlich Kreditprüfung und
Handelsregister-Auszug/-Eintrag). Privatpersonen bezahlen gegen
Vorauskasse, Kreditkarte oder Bar (VISA / EC-direct / Postcard bei
Abholung). Rechnungen sind innert 20 Tagen, rein netto, zahlbar.
3. Zuschläge
Ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (Mo-Fr 08.00 – 17.30 Uhr) gelten
folgende Zuschläge: Mo-Fr 17.30 – 22.00 30%, 22.00 – 08.00 Uhr 100%, Sa
08.00 – 17.30 Uhr 30%, Sa-Mo 17.30 – 08.00 Uhr 100%.
4. Autospesen / Reisezeit
Innerhalb des Kantons Zürich werden keine Autospesen verrechnet.
Ausserhalb des Kantons Zürich gelten 90 Rappen pro KM. Die Reisezeit
gilt generell als Arbeitszeit und wird zum entsprechenden Ansatz
verrechnet.
5. Wartungs- / Dienstleistungsverträge
Wartungs- und Dienstleistungsverträge (Monatsgebühren) werden pro
Kalenderjahr im Voraus in Rechnung gestellt. Laufzeiten für Wartungs-
und Dienstleistungsverträge betragen ein Kalenderjahr. Ohne gegenteilige
Abmachung verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf eines Jahres
automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Computer Trade Scheuss &
Co. GmbH (nachfolgend Computer Trade) kann die Laufzeit unter Einhaltung
einer Mitteilungsfrist von 12 Monaten beenden. Der Kunde kann ein
entsprechendes Kündigungsrecht frühestens nach Ablauf der ersten
Vertragsperiode und dann unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 6
Monaten ausüben.
6. Helpdesk / Reaktionszeit-Garantie
Die vorliegenden Pauschalen für Reaktionszeiten gelten nur für
Kunden im Umkreis bis max. 30 KM. Für weiter entfernte Kunden behalten
wir uns entsprechende Anpassungen vor: Bei Helpdesk-Anfragen über die
Tel. Nr. 044-368 55 82 wird ein Trouble Ticket eröffnet und dieses, nach
Vollendung der Arbeit gemäss den gültigen Stundenansätzen verrechnet.
Aufwendungen für Kunden mit einem Reaktionszeit-Garantie Vertrag werden
über unser Ticket-System gemäss den im Vertrag festgehaltenen
Stundenansätzen verrechnet. Aufwendungen für Kunden mit einem
Dienstleistungsvertrag werden über unser Ticket-System gemäss den im
Vertrag festgehaltenen Stundenansätzen verrechnet. Bei Nichteinhalten
der Reaktionszeit durch Computer Trade erden dem Kunden 3 Monatsgebühren
der vereinbarten Reaktionszeit gutgeschrieben. Das Ticket wird
schnellstmöglich earbeitet und zu den im Vertrag festgehaltenen
Stundenansätzen abzüglich Gutschrift verrechnet.
7.
Personalverleih / Bodyleasing
Für diese Dienstleistungsgruppe gelten die mit dem Kunden
vereinbarten, individuellen Vertragsbedingungen welche auf unseren AGB
basieren. Computer Trade verfügt über die Bewilligung zum
Personalverleih vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich.
8. Lieferung
Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und in
Liechtenstein, ab Zentrallager, ab Lager Distributoren, ab Lager der
Hersteller oder ab Lager Zürich-Schwamendingen. Für Lieferungen bis 20
kg wird eine Versandpauschale von CHF 12.90 verrechnet. Bei allen
übrigen Lieferungen werden die effektiven Transport-/Portokosten
verrechnet. (Richtpreis für eine Palettenlieferung bis 50 KG ca. 60.—bis
80.--)
Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt
der Uebernahme oder Versand des Kaufgegenstandes. Der Kunde ist bei
technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das
Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und allfälligen
elektronischen Anschlüsse verantwortlich.
9. Liefertermine
Die publizierten Liefertermine im Internet / E-Shop richten sich
nach unserem aktuellen Informationsstand. Je nach Auftragslage und
Versorgungssituation können die Termine kurzfristig ändern. Eventuelle
Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages
noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
10. Annahme und Zahlungsverzug
Weigert sich der Kunde resp. der Besteller, die Ware anzunehmen, so
ist Computer Trade berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen
anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf der Frist hat Computer Trade
folgende Wahlmöglichkeiten: a) Hinterlegung auf Kosten und Gefahr des
Kunden am Ort, wo sich die Sache befindet, nebst Geltendmachung des
vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Verspätungsschaden. b) Rücktritt vom
Vertrag gegen Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 30%
des Kaufpreises; vorbehalten bleiben zudem Ersatzansprüche für
allfällig weitere Schäden. Kaufpreisrestanz resp. Konventionalstrafe
sind ab Mitteilung der getroffenen Wahl mit mindestens dem
Kontokorrentzinssatz der ZKB verzinslich.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschliesslich
allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen, besteht auf allen Produkten
ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Computer Trade. Dieser kann
jederzeit am zuständigen Ort eingetragen werden.
12. Mängelrügen
Mängelrügen müssen innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware
schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Werden diese anerkannt, so hat
der Kunde Anspruch auf Beseitigung der Mängel oder, falls dies nicht
möglich ist, auf Lieferung einwandfreier Eratzware.
13. Retouren
Der Kunde hat das Recht, die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von 3
Werktagen zurückzusenden. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der
Ware beim Kunden. Verlangen Sie vor der Rücksendung bei unserem
Verkaufsinnendienst immer eine Autorisierungs- und/oder Retourennummer.
Die retournierten Artikel müssen unbeschädigt, funktionsfähig,
vollständig, in einwandfreier und ungeöffneter Originalverpackung sein.
Kennzeichnen Sie die Rücksendung eindeutig als Rückgabe und geben Sie
die Autorisierungs- und/oder Retourennummer an. Die Rücksendung erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Nichterfüllung oben genannter
Bedingungen erlischt das Rückgaberecht und wir erheben eine
Bearbeitungsgebühr von pauschal Fr. 70.-. Vom Rückgaberecht generell
ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch beschafft oder
angefertigt wurden. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und
ordnungsgemäss zurückgeschickt, erhält er eine Gutschrift oder
Ersatzlieferung.
14. Garantie
Die Garantie besteht in der Verpflichtung, jene Teile kostenlos zu
ersetzen, die einen Fabrikationsfehler aufweisen. Bei Reparaturen
erstreckt sich die Garantie lediglich auf die reparierten Teile, Weg-
bzw. Arbeitszeit wird ticketiert und separat verrechnet. Die
Garantiedauer beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes auf der Offerte,
dem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt ist. Computer Trade weist
ausdrücklich darauf hin, dass wir im Rahmen sämtlicher unserer
Tätigkeiten für einen bestimmten Verwendungszweck der Waren oder für
Daten und Software von Ihnen, welche z.B. im Rahmen der Mangelbehebung
allenfalls gelöscht, bzw. zerstört würden, keinerlei Haftung
irgendwelcher Art übernehmen können.
Die Garantieleistungen werden im Service-Center von Computer Trade oder
direkt beim Hersteller innerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht.
Allfällige Weg-/Porto-/Transportspesen werden separat verrechnet.
Garantieleistungen setzen die Einhaltung der Zahlungsbedingung voraus.
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen angemeldeter Garantieansprüche
seine Zahlungen zurückzubehalten oder andere Ansprüche zur Verrechnung
zu stellen.
15. Haftung
In keinem Fall haftet Computer Trade für Schäden, die sich direkt oder
indirekt aus der Bedienung, dem Gebrauch oder allfälligen Störungen oder
dem Betriebsausfall der Produkte ergeben. Ausgeschlossen ist
insbesondere jede Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn,
Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten.
16. Wiederausfuhr
Für die meisten Produkte (insbesondere Datenverarbeitungsgeräte und
Lizenzprogramme) ist die Wiederausfuhr gemäss einer gegenüber der
Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volks-wirtschaftsdepartements
eingegangen Verpflichtung untersagt bzw. nur nach Erhalt einer
besonderen Ausfuhrbewilligung gestattet. Diese Verpflichtung geht
hiermit ausdrücklich auf die Kunden der Computer Trade über und ist bei
allfälligen Weiterverkauf dem jeweiligen Käufer zu überbinden.
17. Übrige Bestimmungen
Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Computer
Trade schriftlich bestätigt werden.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen
Obligationenrechts.
18. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien
ausschliesslich Zürich als Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht.
Zürich, 01. Januar 2010